Der Kunde erklärt sich bei der Erteilung des Auftrages mit unseren AGB einverstanden. Stillschweigen gegenüber etwaigen AGB des Kunden gilt in keinem Fall als Zustimmung. Insbesondere stellt die Auslieferung bzw. Erbringung der Vertragsleistung kein Einverständnis mit den AGB des Kunden dar. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien. Änderungen, Nebenreden bzw. Ergänzungen der AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Technische Unterlagen, Gewichts- oder Maßangaben, in Bezug genommene Normen und Muster beinhalten keine Zusicherung von Eigenschaften, sondern dienen lediglich der Information. Die Preise verstehen sich "Lieferung ab Werk", ausschließlich Verpackung. Bei zwischenzeitlichen, vor Zustandekommen des Vertrages bzw. der Auslieferung eintretenden Änderungen sind uns die sich daraus ergebenden Mehrkosten zu erstatten. Nimmt der Käufer eine fest in Auftrag gegebene Menge nicht voll ab, so sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.
Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Der vereinbarte Preis ist bei Lieferung fällig, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen. Skonto wird nur nach besonderer Vereinbarung gewährt. Der Käufer gerät gegenüber Solar Power Team GmbH ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermins in Verzug. Solar Power Team GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu fordern. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geneigt sind, oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die sofortige Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und technischen Fragen sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir diese nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Abholung ohne unser Verschulden nicht erfolgt ist. Teillieferungen sind in für den Kunden zumutbarem Umfang zulässig. Soweit keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, bestimmen wir die Versandart. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks und Arbeitskämpfe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Der Liefertermin verlängert sich um die Dauer der Störung. Nach Ablauf von 2 Monaten kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Unterbleibt die Lieferung während dieser Frist, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist zur Aufrechterhaltung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Solar Power Team GmbH.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
10.1 Offene Mängel an der gelieferten Ware sowie Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, hat er uns verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Werden die o.e. Fristen überschritten, so erlöschen alle Ansprüche aus Sachmängelhaftung.
10.2 Bei berechtigten Beanstandungen von Kaufleuten werden wir nach unserer Wahl die Mängel beheben oder Ersatz liefern. Sollte eine Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen und nur bei Vorliegen eines nicht unerheblichen Mangels vom Vertrag zurücktreten.
10.3 Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung tragen wir die Transportkosten für die fehlerhaften Teile und Montagekosten. Für Korrosion besteht nur dann eine Sachmängelhaftung, wenn diese auf einem Material- oder Verarbeitungsfehler beruht.
10.4 Wenn der Kunde an den Waren unsachgemäße Eingriffe vornimmt oder das Typenschild fehlt bzw. unlesbar ist, entfällt die Sachmängelhaftung.
Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Körperschäden, wenn garantierte Eigenschaften fehlen oder wesentliche Vertragspflichten in einer die Erfüllung des Vertragszweckes gefährdenden Weise verletzt worden sind. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den Umfang der Garantie bzw. bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Erfüllungsort für alle Zahlungen und Leistungen aus den Lieferverträgen ist der Sitz unserer Firma.
Gerichtsstand ist Bad Zurzach. Für das Vertragsverhältnis gilt das Schweizer Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen erhalten.